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   BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03   

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https://dejure.org/2003,14244
BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03 (https://dejure.org/2003,14244)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 1 WB 3.03 (https://dejure.org/2003,14244)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 (https://dejure.org/2003,14244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    SÜG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 15, § 14 Abs. 3; ZDv 2/30 Nrn. 2601 ff.
    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung; verfassungsfeindliche Organisation; Mitglied; Verfassungsschutzbericht des BMI; NPD.

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken - Feststellung des Bestehens eines Sicherheitsrisikos auf Grund des Kontaktes eines Stabsunteroffiziers zur neonazistischen Szene - Zweifel an der Zuverlässigkeit des Soldaten bei der Wahrnehmung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 428
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (Beschlüsse vom 27. August 1998 BVerwG 1 WB 9.98, vom 18. Oktober 2001 BVerwG 1 WB 54.01 und vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 51.02).

    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung stellt eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 BVerwG 1 WB 2.92, vom 18. November 1997 BVerwG 1 WB 46.97 und vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 51.02, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 BVerwG 6 C 55.79 und vom 21. Juli 1983 BVerwG 3 C 11.82).

    Diese Frist beginnt regelmäßig mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 BVerwG 1 WB 12.00, vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 64.01, vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 51.02 und vom 27. März 2003 BVerwG 1 WB 61.02).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Wenn in diesen Berichten eine Partei als "rechtsextremistisch" oder als "Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und Betätigung" eingestuft wird, handelt es sich um ein Werturteil der zuständigen Behörde, das sie in Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, und im Rahmen ihrer daraus fließenden Zuständigkeit für die Beobachtung verfassungsfeindlicher Gruppen und Aktivitäten abgegeben hat (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 2 BvE 1/75, Urteil vom 18. Mai 2001 BVerwG 2 WD 42.00, 43.00).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Wenn in diesen Berichten eine Partei als "rechtsextremistisch" oder als "Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und Betätigung" eingestuft wird, handelt es sich um ein Werturteil der zuständigen Behörde, das sie in Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, und im Rahmen ihrer daraus fließenden Zuständigkeit für die Beobachtung verfassungsfeindlicher Gruppen und Aktivitäten abgegeben hat (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 2 BvE 1/75, Urteil vom 18. Mai 2001 BVerwG 2 WD 42.00, 43.00).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Da die Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung nach "Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen" nach der mitübersandten "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" vorrangig nach Maßgabe der Angaben zu "verfassungsfeindlichen Bestrebungen" in den hierzu sich verhaltenden VerfSchBerBMI beantwortet werden sollte, kommt es auf die Frage, ob die NPD bei objektiver Betrachtung tatsächlich eine politische Partei ist, die in ihren Zielen wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnt oder bekämpft (vgl. dazu Urteile vom 28. November 1980 BVerwG 2 C 24.78, vom 20. Mai 1983 BVerwG 2 WD 11.82 und vom 12. März 1986 BVerwG 1 D 103.84), im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Da die Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung nach "Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen" nach der mitübersandten "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" vorrangig nach Maßgabe der Angaben zu "verfassungsfeindlichen Bestrebungen" in den hierzu sich verhaltenden VerfSchBerBMI beantwortet werden sollte, kommt es auf die Frage, ob die NPD bei objektiver Betrachtung tatsächlich eine politische Partei ist, die in ihren Zielen wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnt oder bekämpft (vgl. dazu Urteile vom 28. November 1980 BVerwG 2 C 24.78, vom 20. Mai 1983 BVerwG 2 WD 11.82 und vom 12. März 1986 BVerwG 1 D 103.84), im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung stellt eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 BVerwG 1 WB 2.92, vom 18. November 1997 BVerwG 1 WB 46.97 und vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 51.02, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 BVerwG 6 C 55.79 und vom 21. Juli 1983 BVerwG 3 C 11.82).
  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Da die Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung nach "Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen" nach der mitübersandten "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" vorrangig nach Maßgabe der Angaben zu "verfassungsfeindlichen Bestrebungen" in den hierzu sich verhaltenden VerfSchBerBMI beantwortet werden sollte, kommt es auf die Frage, ob die NPD bei objektiver Betrachtung tatsächlich eine politische Partei ist, die in ihren Zielen wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnt oder bekämpft (vgl. dazu Urteile vom 28. November 1980 BVerwG 2 C 24.78, vom 20. Mai 1983 BVerwG 2 WD 11.82 und vom 12. März 1986 BVerwG 1 D 103.84), im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung stellt eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 BVerwG 1 WB 2.92, vom 18. November 1997 BVerwG 1 WB 46.97 und vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 51.02, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 BVerwG 6 C 55.79 und vom 21. Juli 1983 BVerwG 3 C 11.82).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung stellt eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 BVerwG 1 WB 2.92, vom 18. November 1997 BVerwG 1 WB 46.97 und vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 51.02, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 BVerwG 6 C 55.79 und vom 21. Juli 1983 BVerwG 3 C 11.82).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01

    Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (Beschlüsse vom 27. August 1998 BVerwG 1 WB 9.98, vom 18. Oktober 2001 BVerwG 1 WB 54.01 und vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 WB 51.02).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 12.00

    Maßstab einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung hinsichtlich einer

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 64.01

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken - Gerichtliche

  • BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 2.92

    Versetzung eines Berufssoldaten - Wegfall eines Dienstpostens

  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 61.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Für den objektiven Bedeutungsgehalt einer Äußerung ist entsprechend der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der in der Äußerung zum Ausdruck kommende erklärte Wille maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - , vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - ).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer

    Zur Ermittlung der Rechtsnatur von Willensäußerungen der Verwaltung, hier eines militärischen Vorgesetzten der Bundeswehr, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Äußerung verstanden werden muss (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 22. Dezember 2004 - 1 WB 30.04 - BA S. 9 f.).
  • VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Verstößen gegen die Wahrheitspflicht kommt dabei bei der sicherheitsrechtlichen Beurteilung ein besonderes Gewicht zu, weil ein solches Verhalten die für die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabdingbare Offenheit und Aufrichtigkeit vermissen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats außerdem daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3, vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 4, vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 28.07 - und vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 64.08 - Rn. 30).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 37.06

    Ehefrau; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Staatenliste;

    Eine Feststellung dieser Art kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 12 m.w.N., vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 und vom 16. September 2004 a.a.O.; zuletzt Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 und - BVerwG 1 WB 51.05 -).
  • BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03

    Sicherheitserklärung; Sicherheitsrisiko; unvollständige Angaben; Ministerium für

    Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 7 der Sicherheitserklärung stellte eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 2.92 - , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23

    Sicherheitsüberprüfung: Zuverlässigkeitszweifel bei Verschweigen eines

    Verstößen gegen die Wahrheitspflicht kommt dabei bei der sicherheitsrechtlichen Beurteilung ein besonderes Gewicht zu, weil ein solches Verhalten die für die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabdingbare Offenheit und Aufrichtigkeit vermissen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - juris, Rn. 18).
  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines

    Verstößen gegen die Wahrheitspflicht kommt dabei bei der sicherheitsrechtlichen Beurteilung ein besonderes Gewicht zu, weil ein solches Verhalten die für die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabdingbare Offenheit und Aufrichtigkeit vermissen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05

    Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.

    Für den objektiven Bedeutungsgehalt ihrer Erklärungen sowie der Erklärungen ihrer Bevollmächtigten ist nach der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der in der Äußerung zum Ausdruck kommende erklärte Wille maßgeblich, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus unter Beachtung des sachlichen Kontextes der Erklärung verstanden werden muss (Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 3.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 3 = NVwZ-RR 2004, 428 und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - Buchholz 402.8 § 13 SÜG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 15.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Anhörung; Eignung.

  • VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16

    Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum

  • VG Magdeburg, 05.07.2021 - 5 A 253/18

    Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei unwahren Angaben zu einer

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 64.08
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 51.05
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